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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Angebote und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichenden Bedingungen, insbes. auch Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie sind nur dann gültig, wenn sie besonders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt worden sind und auch dann gelten sie nur für den betreffenden Einzelfall. Alle mündlichen, telefonischen oder telegrafischen Erklärungen sowie alle Erklärungen unserer Vertreter und die von diesen getroffenen Vereinbarungen und Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Für die Übernahme, Ausführung und Abrechnung von Bauaufträgen gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB, Teil A. u. B.-DIN 1961- sowie die Technischen Vorschriften Teil C-DIN 18332- in der jeweils neuesten Auflage. Für das Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Nach Auftragsannahme bekannt werdende Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers herabsetzen, berechtigt uns nach Wahl Sicherstellung zu verlangen oder zum Rücktritt.
2. Angebote
Die Angebote erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Kalkulationsgrundlagen (Skizzen, Zeichnungen, Maßangaben). Eine Änderung der Kalkulationsgrundlagen führt auch zu einer Änderung des Angebotes. Wir sind berechtigt, eine Erhöhung der Angebotspreise vorzunehmen, wenn die zugrundeliegenden Kalkulationsunterlagen nachträglich vom Auftraggeber geändert werden oder Kostenänderungen eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Löhne, Hilfsstoffe, Materialpreise, USt., Transportkosten. Unsere Angebotspreise sind Nettopreise in EUR ohne USt. Die Ausarbeitung von Angebotsunterlagen wird mit 1% des Auftragsvolumens berechnet. Bei Zustandekommen des Auftrags entfällt dieser Betrag.
3. Vertragsabschluß
Verträge kommen nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. An Bestellungen ist der Auftraggeber grundsätzlich einen Monat gebunden. Ausnahmen können schriftlich vereinbart werden. Für den Auftragnehmer ist der Vertrag ebenfalls mit dem Abschluß verbindlich, sofern er nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum unter Abgabe von sachlich gebotenen Gründen, z.B. Irrtum des Auftragnehmers über Modell und Preis, Berechnungsfehler (Kalkulationsirrtum), begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers widerrufen wird.
4. Preise
Die Preise gelten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, ab Werk. Verpackung wie Kisten und Paletten sowie Versand wird gesondert berechnet. Die Preisfestsetzung erfolgt auf der Grundlage der vollständigen empfangenen Kalkulationsunterlagen. Änderungen der Kalkulationsunterlagen nach Vertragsschluß führen zu einer Änderung des Preises. Im Falle einer nachträglichen Änderung der bei Vertragsschluß maßgeblichen Verhältnisse (Änderung der Rohstoffpreise, Lohn- und Transportkosten, USt, etc.) sind wir nach Ablauf von 4 Monaten ab Vertragsschluß berechtigt, die Preise um einen entsprechenden angemessenen Betrag zu erhöhen. In diesem Fall wird bei Dauerschuldverhältnissen dem zahlungspflichtigen Vertragspartner ein Kündigungsrecht eingeräumt. Wird der Liefertermin auf Wunsch des Bestellers nachträglich verschoben, so sind wir berechtigt, die nach dem zunächst vorgesehenen Liefer- bzw. Leistungstermin eingetretenen Preiserhöhungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu. Es sind stets die Einzelpreise maßgebend, auch wenn im Angebot ein Gesamtpreis angegeben ist. Werkstücke unter 0.03 Kubikmetern Inhalts werden stets voll mit 0.03 Kubikmeter, Platten unter 0.25qm mit 0.25qm in Rechnung gestellt, was auch ohne besondere Abmachung als vereinbart gilt.
5. Versand und Gefahrenübergang
Die Beförderung einschließlich des Verladens der Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers, auch bei Anlieferung mit eigenen Werksfahrzeugen. Das Gleiche gilt bei Teillieferungen, die ausdrücklich zulässig sind. Der Gefahrübergang erfolgt, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferanten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet ohne Abladen durch den Anlieferer, Versandweg- und mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Lieferers überlassen. Der Besteller hat angelieferte Gegenstände, auch wenn sie Mängel aufweisen, bei Erhaltung seiner Rechte zunächst entgegenzunehmen.
6. Abnahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7. Lieferfristen
Die vereinbarte Lieferfrist gilt nicht als Fixgeschäft i. S. d. BGB, sofern nicht ausdrücklich entsprechende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Kann die Verkäuferin die Lieferfrist nicht einhalten, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhergesehener, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen etc. - auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn der Lieferant an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Der Lieferant benachrichtigt den Abnehmer in einem solchen Fall unverzüglich. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Abnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Abnehmer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Eine Haftung des Lieferanten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers mindestens 1/2 v.H. des Rechnungsbetrages, für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
8. Muster, Materialbeschaffenheit und Maßabweichungen
Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines. Handmuster und Abschläge können niemals alle Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen, Tupfen, Poren, Striemen und andere natürliche Eigenschaften wird keine Haftung übernommen. Auskittungen und Verklammerungen sind bei bunten Sorten unvermeidlich und werden fachgerecht durchgeführt. Der Auftraggeber hat mit den Wechselfällen zu rechnen, die bei Naturstein vorkommen. Originalmusterplatten werden im Gegensatz zu kleinen Handmustern berechnet; allerdings wird der Betrag bei Auftragserteilung zurückerstattet. Geringfügige Maßabweichungen sowie Abweichungen der Stärke Platten von +/- 10% von DIN 18332 VOB Teil C stellen keine Fehler dar. Mitteilungen über Gewichte und Frachtangaben sind unverbindlich.
9. Verlegepläne
Verlegepläne werden bei Auftragserteilung auf Wunsch nach eingesandten Grundrißzeichnungen zum Selbstkostenpreis hergestellt. Hat der Besteller etwaige notwendige Korrekturen unterlassen, haften wir für daraus entstehende Schäden nicht. Bestellungen nach Plänen und Skizzen müssen die genaue Stückzahl und Größe der gewünschten Platten enthalten, da wir ohne diese Angaben keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen können.
10. Versetzarbeiten
Bei Treppenanlagen und besonders bei gewendelten Treppen richten wir uns nach den rohen Betonmaßen. Ergeben sich hieraus ungünstige Laufverhältnisse, haften wir dafür nicht. Notwendige Abstemmarbeiten werden in Regiearbeit ausgeführt und gesondert berechnet. Bei Lieferung einschließlich Verlegen und Versetzen muß vor Beginn der Arbeit die Baustelle in dem Bereich, in welchem die Natursteine verlegt werden, von Schutt und sonstigen Gegenständen gesäubert sein. Ferner muß der Untergrund für das Anbringen der Platten so beschaffen sein, daß die Versetz- oder Verlegearbeiten ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Unterkonstruktionen, die direkt mit dem Erdreich in Verbindung stehen, müssen vor Anbringen der Platten so isoliert werden, daß keinerlei Feuchtigkeit an die verlegten Platten durchdringen kann.
11. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche verjähren nach 6 Monaten ab Übergabe. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Käufer diese nicht binnen 1 Woche nach der Übergabe schriftlich rügt, wegen nicht offensichtlicher Mängel, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten schriftlich gerügt werden. Für Kaufleute gelten die Bestimmungen des HGB. Das Recht zur Beanstandung erlischt bei Weiterverarbeitung oder Einbau. Insbesondere wird bei seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäßer, ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommenen Änderungen oder sonstigen Verarbeitungen, die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die Verkäuferin kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages(Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) nur verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder die Verkäuferin die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, leistet die Verkäuferin keinen Ersatz für Folgeschäden, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhaltendes Verkäufers zurückzuführen sind.
12. Frostbeständigkeit und Ausblühungen
Jura-Marmor ist aufgrund seiner hydroskopischen Eigenschaft nicht absolut wetterbeständig. Bei Platten, die im Freien gelagert werden, kann deshalb eine Garantie für Frostsicherheit nicht übernommen werden. Auch Rohblöcke in Jura- Marmor und frisch gebrochene Blöcke in Muschelkalk sind frostempfindlich. Für Frostschäden, die auf dem Transport oder auf dem Lagerplatz des Bestellers auftreten, kann keine Haftung übernommen werden. Muschelkalkplatten sind frostbeständig und für Verlegearbeiten im Freien geeignet. Bei unsachgemäßen Verlegen von Marmorplatten können Verfärbungen auftreten (Ausblühungen), die durch äußere Einflüsse auf das Material hervorgerufen werden. Ausblühungen haben ihre Ursache in Chemikalien, die durch Feuchtigkeit entweder aus der Mörtelmasse oder aus dem Untergrund, d.h. aus dem Mauerwerk, feuchten Innenräumen oder ggfs. auch aus der Atmosphäre an die Oberfläche des Marmors transportiert werden. Beim Verlegen von Marmor darf auf keinen Fall Zement Verwendung finden, sondern nur Traßmörtel. Ausblühungen sind niemals im Stein selbst oder in der Steinqualität begründet und sind daher kein Mangel.
13. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum und zu den Zahlungsbedingungen fällig und in bundesdeutscher Währung zu entrichten, soweit nichts anderes vereinbart. Bei Lieferungen über 5.000,-- EUR gilt folgendes: 1/2 des Preises ist bei Bestellung für die Bereitstellung des erforderlichen Rohmaterials, 1/2 des Preises bei Anlieferung nach Rechnungsstellung zu leisten. Zahlungen für die Ausführungen von Bauleistungen hat der Auftraggeber gem. VOB Teil B zu leisten. Der Kaufpreis wird spätestens bei der Lieferung in bar fällig, wenn der Verkäuferin die Unsicherheit der Vermögenslage des Käufers, insbes. durch Proteste, ungedeckte Scheckzahlungen und ähnliches bekannt wird. Zahlungen für die Ausführungen von Bauleistungen hat der Auftraggeber gem. VOB Teil B zu leisten. In diesem Fall sind, soweit nichts anderes vereinbart, 1/3 der Auftragssumme vorauszuzahlen, weitere Zahlungen entsprechend dem Baufortschritt aufgrund der eingereichten Zwischenrechnungen i.H. v. 90% und die Restzahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Endabrechnung zu leisten.Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln erfolgt unter Vorbehalt der Einlösung und erfüllungshalber. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln und Schecks besteht nicht. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Eine Aufrechnung ist unzulässig, es sei denn die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Abtretung etwaiger Forderungen gegen uns sind ausge-schlossen. Als Mahngebühren werden folgende Sätze vereinbart: Für die 1. Mahnung EUR 2,50, für eine 2. EUR 5,-, die 3. EUR 10,- und die 4. EUR 15,-.
14. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 4% über dem Diskontsatz berechnet. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höherem Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
15. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller sonstigen Verbindlichkeiten uns gegenüber bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Bei Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen steht uns das Eigentum an der dadurch entstehenden Sache zu und zwar im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Werte der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Käufer ist verpflichtet, seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt die in unserem Eigentum stehende Ware zu verkaufen. Die aus dem Warenverkauf gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Käufer sicherungshalber an die Verkäuferin ab mit allen Nebenrechten gem. §§ 401, 402 BGB. Eingriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, insbes. Pfändungen, sind der Verkäuferin unverzüglich unter Beifügung von Belegen schriftlich mitzuteilen. Der Dritte bzw. Der Vollstreckungsbeamte ist auf das Eigentum der Verkäuferin hinzuweisen. Sollten für uns durch den Zugriff Schäden eintreten, so hat uns der Käufer diese sowie alle Kosten, die durch unsere Interventionen entstehen können, zu ersetzen. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen sonstigen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer nach vorheriger Mahnung den Kaufgegenstand vom Käufer heraus verlangen und auf dessen Kosten abtransportieren lassen. Inder Zurücknahme der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer bleibt zur Erfüllung verpflichtet.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag ist für beide Teile der Sitz des Auftragnehmers. Ist der Käufer Vollkaufmann, jur. Person des öffentl.- rechtl. Sondervermögen, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
17. Urheberrecht
Unseren Schriftsätzen beigefügte Zeichnungen, Muster und Werbedrucke sowie Kalkulationsgrundlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder vom Auftraggeber nachgebildet noch unberechtigten Dritten zugänglich gemacht werden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Urheberrecht.
18. Vertragsänderungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen, Neben- abreden, Änderungen von Zeichnungen, Maßen, Gewichten und sonstigen Leistungsdaten bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.
19. Teilunwirksamkeit
Sofern einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Notes for the customer
The general terms of business of Naturstein Hammes GmbH listed here do not represent typical
customer information. They are rather the conditions of the
contract concluded between you as the ordering party and Naturstein Hammes GmbH. The general
terms of business can be printed (use the button "Print" in your browser
window for this).
1. Scope and general terms
The business relationship between Naturstein Hammes GmbH and the ordering party is governed
exclusively by the general terms of business set forth here in the version
valid at the time the order is placed. Any different general terms of business
of the purchaser are not recognized unless we confirm their validity in
writing.
2. Offer
Our offers are without obligation and are subject to change. We reserve
the right to make technical and design changes to the information and images
in our Internet shop. We also reserve the right to make technical improvements
to the goods. We accept no liability for typographical, printing or calculation
errors. Nor can we accept liability for a permanent availability of our
goods for delivery.
3. Prices
All prices include VAT at the rate valid at the time the order is placed.
Prices are ex stocks Köln, plus the shipping costs contained in our
customer information. The shipping costs are not calculated in our shop
system because of the variety of objects in the shop. The minimum order value (goods
value) per order is 58.00 EURO. Special services such as the application
of advertising must be agreed separately between the customer and Naturstein Hammes GmbH.
We will prepare an offer showing the additional costs for the special services
in question.
4. Conclusion of the contract
Goods orders are accepted by telephone, in writing by fax, e-mail or letter
and online in our Internet shop. An order is placed by clicking on the button
"Send order" at the end of the order process. The customer thereby makes
a binding declaration with respect to the order of the goods contained in
the shopping cart. At the same time, the customer signals his or her acceptance
of Naturstein Hammes GmbH general terms of business which can be reviewed again at this
point. The receipt of the order is displayed to the customer on a website
directly after the sending of the order. The contract is concluded after
we have accepted the order and sent a confirmation by e-mail. The shop system
can be used to send a non-binding enquiry to Naturstein Hammes GmbH with respect to orders
from and/or deliveries to a country from outside the EU. The non-binding
nature of the enquiry will be explicitly pointed out prior to the order.
We will then prepare an offer by e-mail showing the different payment and
shipping options. The customer is free to accept or reject the offer. If
the customer accepts the offer, the contract is again concluded after we
have sent a confirmation by e-mail.
5. Payment
The customer can choose between two payment methods:
A) COD (plus COD charges); the customer pays the delivery company on receipt
of the goods
B) Advance payment by wire transfer. In this case, the customer receives
our invoice in advance as a file by e-mail (on request also by post).
The invoice contains all the necessary information, including our bank account
details. The goods will be shipped after the payment has been credited to
our account.
6. Delivery
Subject to the immediate availability of the goods, we will make delivery
as soon as possible by a parcel service or by post. We are entitled to make
partial deliveries.
The customer will simultaneously be kept informed of the status of the order
by e-mail. We can accept no liability for the keeping of delivery dates.
7. Retention of title
The goods remain our property until receipt of payment in full.
8. Right of cancellation
The ordering party can cancel the contract in writing, by post, by fax or
by e-mail (also valid without an electronic signature) within two weeks
from the receipt of the goods and return the goods to us; a simple return
of the goods shall also be deemed to be a cancellation of the contract.
This deadline shall be deemed to have been observed if the cancellation
is made within this period and the goods returned. The contract is dissolved
and cancelled on the timely exercise of this right of cancellation. Already
paid invoice amounts will be reimbursed. With an order value of less than
58.00 EURO, the customer shall bear the costs for the return shipment. With
an order value of 58.00 EURO or more, we will reimburse the costs for the
return shipment. In their own interests, customers are requested to make
sure that all return shipments bear sufficient postage as otherwise we will
incur additional charges which we will have to deduct from the amount reimbursed
to customers. We would also point out that Naturstein Hammes GmbH is entitled to deduct an
amount representing a reduction in value due to use of the goods The customer
shall be liable for any negligent or wilful damage to the goods. Without
affecting any other legal provisions, the right to cancellation does not
apply to contracts for the supply of goods produced according to customer
specifications (e.g. imprinting of a corporate logo of the customer's),
clearly tailored to personal requirements or which are not suitable for
return shipment due to their property.
In the event of typographical, printing or calculation errors on the website,
Naturstein Hammes GmbH is entitled to withdraw from the contract.
9. Guarantee
The guarantee is given according to (German) legal provisions. The goods
must be examined immediately for obvious defects on delivery. If such are
found, they must be immediately reported to Naturstein Hammes GmbH in writing. An e-mail
to info@mosaik-bad.de is sufficient. We can accept no liability for defects as
a result of improper use or third-party intervention. No warranties can
be expected with respect to the goods or services supplied which go beyond
the statutory provisions.
10. Liability
Liability for damages due to delay, impossibility of performance, infringement
of contractual or statutory ancillary duties or protective duties, culpa
in contrahendo are excluded, as is any non-contractual liability, unless
the damage is caused by gross negligence or wilful acts on our part. Irrespective
of the legal basis, our liability is limited to three times the price of
the shipment.
11. Data protection and data security
We use the personal data provided by the customer for the purpose of ordering
the goods only for the execution and processing of the contract. The data
are treated in confidence and are not passed on to third parties. Customers
can ask what personal data are stored by us at any time without cost and
can ask for these to be amended or deleted.
12. Closing provision
If any provision is or becomes void, the statutory provisions shall apply
in place of the invalid one. The other provisions remain unaffected. Place
of fulfilment is Köln, Germany. Any and all incidents
or legal disputes arising from the business relationship between ourselves
and our customers shall be governed exclusively by German law. The UN Convention
on Contracts for the International Sale of Goods is excluded, even if orders
are placed from or supplied to countries outside Germany. In the event that
the ordering party is a registered merchant under German law or a legal
person under public law or if the ordering party has its residence or domicile
outside Germany, Köln is agreed as the jurisdiction for all claims in
connection with the order.
If you have any questions on our general terms of business, please write
to us or call us. We will supply you with detailed information. Thank you.
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